Woche der Wahrheit

(25.05.2009) Der CDU Ortsverband Ascheberg blickt gespannt auf den 29.05.2009. An diesem Freitag, so kündigte Aschebergs Bürgermeister Runge es auf der letzten Gemeindevertretersitzung am 28.04.2009 an, werde er seinen Widerspruch gegen den GV-Beschluss vom 09.12.2008 zurückziehen. Mit der Rücknahme seines Widerspruches würde Bürgermeister Runge der Gemeinde Ascheberg erhebliche gerichtliche Verfahrenskosten ersparen, denn mit der Rücknahme des Widerspruches werde auch die mehrheitliche CDU Fraktion nicht weiter an der Feststellungsklage gegen den Widerspruch von Runge festhalten. Denn mit Wegfall des Widerspruches wäre die Klage gegenstandslos.

Die Klage war aus Sicht der CDU Fraktion jedoch notwendig, da der Verdacht nahe liegt, dass Runge sein Widerspruchsrecht nach § 43 der Gemeindeordnung amtsmissbrauchte um sich über einen mehrheitlich beschlossenen Gemeindebeschluss hinwegzusetzen und seinen eigenen politischen Willen durchzusetzen. An dieser Stelle möchte die Ascheberger CDU noch einmal ausdrücklich festhalten, dass der GV Beschluss am 09.12.2008 rechtskonform aufgrund einer demokratischen Mehrheitsbildung zustande gekommen war. Es geht hierbei nicht um Richtig oder Falsch, sondern einzig und allein um die Rechtmäßigkeit. Und die liegt nach dem Gewissen der CDU Fraktion und nach unterschiedlichen Rechtsgutachten vor! Doch auch der Zeitpunkt des 29.05.2009 erscheint unverständlich. Mit der Entscheidung zugunsten eines Ascheberger Bürgerbegehrens wurden alle politischen Beschlüsse rund um das Thema Schmutzwasserbeseitigung außer Kraft gesetzt und somit gab es keinen ersichtlichen Grund für Runge an seinem äußerst zweifelhaften Widerspruch festzuhalten.
Trotzdem möchte die CDU Ascheberg im Vorfeld des 29.05. und des Bürgerbegehrens am darauffolgenden Wochenende Bürgermeister Runge an seinen Wortlaut erinnern und an seine Vernunft appellieren, auf seinen Widerspruch zu verzichten und gleichzeitig möchte die CDU Fraktion mit dem Fallenlassen der Feststellungsklage selber Vernunft zeigen. Die ersparten Gerichtskosten lassen sich in der Jugend- und Sozialarbeit sinnvoller und nachhaltiger einsetzen. Zu alledem möchte man einer dauerhaften unnötigen Auseinandersetzung zu lasten der gemeindlichen Zusammenarbeit entgehen.
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