Verwaltungsgericht Schleswig bestätigt CDU-Position

(15.06.2017) Der aus der CDU-Kreistagsfraktion ausgetretene Kreistagsabgeordnete Klaus Blöcker darf keine Einsicht in die von der CDU-Kreistagsfraktion eingereichten Unterlagen über die Verwendung der Fraktionsmittel nehmen. Mit dieser Positionierung bestätigte das Verwaltungsgericht Schleswig bei der heutigen Verhandlung die Plöner CDU-Kreistags-fraktion. Diese hatte gegen den Bescheid von Landrätin Stephanie Ladwig geklagt, Blöcker Einsicht in die Akten gewähren zu wollen. Es ging um die Jahre 2008 - 2014, zu denen der CDU-Kreistagsfraktion eine völlig korrekte Mittelverwendung von der Verwaltung bescheinigt worden war. Einsicht in Akten sei gegenüber der Verwaltung möglich, nicht aber in Akten anderer Fraktionen. Werner Kalinka: "Wir sind hochzufrieden."

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